Friedberger Memorandum

anlässlich des 4. internationalen Symposiums des

Vereines zur Förderung wahrnehmungsgestörter Kinder e.V.

zum Thema

S i n n e s – W a n d e l

vom 13. bis 15. September 2002 in Friedberg/ Hessen

Vorbemerkung

Das 4.internationale Symposium hatte den umfassenden Problemkomplex der Informationsverarbeitungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand. Hierunter fallen alle Teilleistungsstörungen auf dem Hintergrund von Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen, die sehr häufig zu Lernbeeinträchtigungen wie beispielsweise LRS (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten), Dyskalkulie oder ADHS (Aufmerksamkeit-Defizit-Hyperaktivität-Syndrom) führen.

Wenngleich in den vergangenen 10 Jahren schon erhebliche Fortschritte in der Erkennung, der Aufklärung und der Behandlung in vorschulischen, schulischen und therapeutischen Einrichtungen erzielt wurden, ergeben sich dennoch – wie die Ergebnisse des Symposiums dies auch belegen – eine Vielfalt weiter gehender, dringender und aktueller Erfordernisse für die große Anzahl betroffener Familien, Kinder und Jugendlicher (ca.30%) in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen.

 

Vorschulischer Bereich/ Frühe Entwicklung

Die bisherigen Früherkennungsmaßnahmen reichen nicht aus um präventiv spätere Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen zu verhindern. Unterschiedlichste Forschungsergebnisse zeigen, dass ein frühest mögliches Erkennen und Behandeln eine entsprechend erfolgreiche Gesamtentwicklung des Kindes zur Folge hat.
Daraus ergeben sich folgende aktuelle Forderungen:

Die medizinischen Standards der Vorsorge- und Eingangsuntersuchungen müssen einheitlich um entwicklungspsychologisch/entwicklungspädiatrisch bedeutsame Aspekte ergänzt werden, vor allem in den Bereichen Grafomotorik, sensorische Integration und Sprachentwicklung (vor U8).

Vor Eintritt in den Kindergarten bzw. mit Eintritt in das 3. Lebensjahr sollte eine Untersuchung durch sozialpädiatrische Dienste der Gesundheitsämter mit dem Fokus auf Wahrnehmungsfunktionen wie Hören und Sehen (z.B. Blicksteuerung / Sprachverarbeitung), aber auch Sprachentwicklung, Grob- und Feinmotorik, sensorische Integration stattfinden. Die auf dieser Untersuchung basierenden Förderpläne sollen Grundlage sowohl für die Frühförderung als auch für die spätere Schuleingangsuntersuchung, die ebenfalls um diese Bereiche erweitert werden sollte, sein. Dieses Konzept setzt eine Vernetzung der beteiligten unterschiedlichen Fachkräfte sowie der Erziehungsberechtigten voraus.

Vorschulische Einrichtungen, insbesondere Kindergärten, Vorklassen und Eingangsstufen, müssen über ein abgestuftes Lern- und Bildungsprogramm verfügen, das umfassend die Sinnesentwicklung und deren Integrationsprozesse mit einbezieht unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von ausländischen Kindern bzw. Kindern mit ausländischer Herkunft.

Hierzu gehört auch die Verbindlichkeit spezieller, zeitgemäßer Vorschulprogramme, die jedes Kind vor der Einschulung durchlaufen und in enger Kooperation mit der Grundschule entwickelt werden sollten.

Diese Erfordernisse setzen selbstverständlich ergänzende Schwerpunkte in der Aus- und Fortbildung der ErzieherInnen voraus und letztendlich auch die materielle und soziale Aufwertung dieses Berufes.

 

Schulischer Bereich/ Jugendalter

Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen werden im schulischen Bereich häufig zu spät erkannt bzw. anerkannt. Daher müssen LehrerInnen durch gezielte Aus- und Weiterbildung mehr basales Wissen zu diesem Komplex erhalten und in die Lage versetzt werden, solche Lernbeeinträchtigungen erfolgreich mit schulisch- pädagogischen Mitteln zu beeinflussen. Voraussetzung für das Gelingen dieser Prozesse ist eine enge Kooperation zwischen Kinder- und JugendärztInnen, Schule und Elternhaus, wie die bisherigen Erfahrungen mit dem ADHD/ADS zeigen.

Die gegenwärtige, vom Hessischen Kultusministerium verordnete Angebotsstruktur der LehrerInnenfortbildung in starre Projektschienen schließt diese zentral bedeutsame Thematik nahezu aus. Dies wird gravierende, negative Folgen für die vielen betroffenen Kinder und Eltern und ihre pädagogischen Bezugspersonen haben, die durch eine umgehende Änderung der LehrerInnenfortbildung vermieden werden müssen.

Um den besonderen Bedürfnissen betroffener Kinder gerecht zu werden sind für alle Integrationsplätze in entsprechenden Einrichtungen wie Schule, Sonderschule und Hort notwendig und zur Verfügung zu stellen. Der Mangel an solchen Plätzen im Regelschulbereich - besonders in der Sekundarstufe I - sollte umgehend beseitigt werden.

Außerdem sind spezifische pädagogische Maßnahmen im Unterricht notwendig wie die Erkennung und Anerkennung von Dyskalkulie und ADHD sowie die kindgerechte Auslegung gängiger Bestimmungen (bspw. LRS-Erlass, Nachteilausgleichsregelungen). Hierbei ist es besonders wichtig Vernetzungen zwischen Jugendamt und Schule zu fördern um die Möglichkeiten des KJHG für Kinder mit diesen spezifischen Lernbeeinträchtigungen voll zur Anwendung zu bringen.

 

Weitere Grundforderungen

Forschungen und Langzeitstudien im Bereich von Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen und/oder ADHD und deren Auswirkungen auf Lernen, Verhalten und Sozialisation sind auf Landes- wie Bundesebene gezielt zu fördern bzw. zu betreiben.

Die gegenwärtige Versorgungssituation im kinder- und jugendpsychotherapeutischen Bereich ist durch einen eklatanten Mangel an zugelassenen Fachkräften gekennzeichnet. Daraus ergeben sich völlig unzumutbare Wartezeiten für Diagnostik und Therapie. Hier ist dringend eine entsprechende Trennung in den BKV-Planungen bzgl. Kinder- und JugendtherapeutInnen einerseits und ErwachsenentherapeutInnen andererseits vozunehmen.

Ein weiterer Mangel besteht in der begrenzten Anzahl von entwicklungspspädiatrisch geschulten Kinder- und JugendärztInnen, wie auch Kinder- und JugendpsychiaterInnen, dem u.a. durch eine verbesserte, gerechtere Punktbewertung ihrer Leistungen entgegenzutreten wäre.

Dringend erforderlich ist schließlich eine umgehende Veränderung der Heil- und Hilfsmittelverordnung um zu einer Wiederherstellung der unverzichtbaren Minimalversorgung im ergotherpeutisch-, logopädischen Bereich zu gelangen. Anzumerken ist hier die Überfälligkeit der Vereinheitlichung einer qualifizierten ergotherapeutischen Ausbildung im Bereich von Kindern und Jugendlichen.

 

Schlussbemerkung

Unsere Arbeit versteht sich grundsätzlich auch als fundamentaler, präventiver Beitrag zur Verhinderung von Jugendkriminalität, Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und sonstigen Werteverlusten, wie sie für unsere gegenwärtige gesellschaftiche Entwicklung kennzeichnend sind.

Die Erinnerung an die Menschenrechtspräambel und das Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und keinerlei Benachteiligung, weder durch Rasse, Geschlecht oder Behinderung erleiden dürfen, ist leider nicht überflüssig, da sich die gesellschaftliche Realität gerade auch für Kinder mit Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen (Kinder mit ADHD, LRS und Dyskalkulie) täglich entgegengesetzt ereignet.